AGB

Es gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

I. Geltung
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen Susan Schaper, Inhaberin von Susan Schaper Fotografie, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
    Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  2.  “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 des Urheberrechtsgesetzeshandelt.
  3. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots des Fotografen durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
  4. Grundlage für den Auftrag ist ein Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
  5. Die vom Fotografen angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber zu überprüfen und schriftlich oder durch Entrichtung einer Reservierungszahlung zu bestätigen.
 II: Auftragsproduktionen
  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die gebuchten Leistungen und Produkte stets dem künstlerisch-technischen Gestaltungsspielraum
 des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
 ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
 technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind. Nachträgliche Änderungswünsche des 
Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind zu vergüten.
  2. Der Fotograf ist bei Reportage-Aufträgen bemüht, alle Teilnehmer/ Gäste der Veranstaltung abzubilden. Trotz aller Bemühungen, kann der Fotograf nicht garantieren, dass alle anwesenden Teilnehmer/ Gäste abgelichtet werden.
III. Überlassenes Bildmaterial
  1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  3. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im JPG Format. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen. Die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
IV. Nutzungs- und Urheberrechte
  1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Die Urheberrechte sind nicht übertragbar.
  2. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht mit räumlich und zeitlich unbeschränkter Verwendung. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet und bedarf ebenfalls einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
  3. Erteilt der Fotograf dem Auftraggeber die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so wird ausdrücklich verlangt, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Jegliche Nutzung, Veröffentlichung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks (© Susan Schaper Fotografie) in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Die Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.
  5. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
V. Vergütung, Reservierung und Stornierung
  1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglicher Reisekosten berechnet.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum des Fotografen. Der Honoraranspruch ist grundsätzlich vor Übergabe der Fotografien fällig.
  3. Bei Buchung ist innerhalb von 7 Tagen eine Reservierungszahlung von 20% des vereinbarten Honorars als Kaution zu entrichten. Wird die Zahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Terminreservierung. Die Reservierungszahlung wird nach der Ausführung des Auftrags mit dem Honorar verrechnet. Der Restbetrag wird am Tag des Auftrags fällig.
  4. Wird die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert und kann der Fotograf für den stornierten Fototermin mindestens einen gleichwertigen Termin vereinbaren, wird die volle Summe der Reservierungszahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Honorars des neu gebuchten Auftrags zum Honorar des stornierten Auftrags bestehen, wird der Fotograf die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Reservierungszahlung zurückerstatten.
  5. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Reise- und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt wird. Ausnahmen hiervon stellen der Krankheitsfall des Kunden oder ein Todesfall in der Familie des Kunden dar, wenn diese zu einer Absage der Hochzeit führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
  6. Bei Reportage-Aufträgen mit einer Länge ab 6 Stunden sind dem Fotografen angemessene Pausenzeiten inkl. Verpflegung zu gewähren. Die Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern
 jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen.
  7. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen um 150,- Euro die begonnene halbe Stunde. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
 VI. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
  2. Ist das Fotogra􏰁feren seitens der Trauungsstätte während der Trauung nicht erwünscht, trägt der Fotograf keine Verantwortung für fehlende Fotografie􏰁n während einer Zeremonie. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine Genehmigung seitens der Trauungsstätte einzuholen.
VII. Bedingungen für Gutscheine
  1. Gutscheine gelten für alle zu der Einlösung des Gutscheins aktuellen Shooting Angebote und Preise.
  2. Gutscheine werden in Form einer Grußkarte postalisch zugestellt und sind erst nach Zahlungseingang gültig und einlösbar.
  3. Personalisierte Gutscheine können nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Der Gutschein kann ausschließlich zum Shootingtermin eingelöst werden. Um den Gutschein einzulösen, muss er am Tag des Shootings an den Fotografen übergeben werden.
  5. Der Gutscheinwert wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch erneute Ausgabe eines Gutscheins verwendet werden. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
  6. Es ist immer nur ein Gutschein pro Shooting einlösbar.
  7. Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutscheincodes eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
  8. Susan Schaper, die Inhaberin von Susan Schaper Fotografie, übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. wegen technischer Schwierigkeiten) des Gutscheins.
VIII. Haftung
  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials, ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
  3. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  4. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Reservierungszahlung bzw. Rechnungssumme.
  5. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten.
  8. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Entfällt der Fotograf wegen Krankheit erhält der Auftraggeber die volle Anzahlung zurück.
  9. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Schäden, die die Qualität der Bilder beeinträchtigen (Risse, Flecken usw.), und die vom Fotografen nachweislich verursacht worden sind, können innerhalb der 7-Tages-Frist reklamiert werden. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Produkte in einem angemessenen Zeitraum mangelfrei zu ersetzen. Sonstige persönliche Beanstandungen, insbesondere über Gestaltung, Bearbeitung, persönliche Auffassung des Kunden usw. der Lichtbilder sind keine Gründe für Reklamationen und daher vom Umtausch ausgeschlossen.
IX. Datenschutz

Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers wie folgt:

  1. Zweck der Datenverarbeitung:
    Der Fotograf verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Auftraggeber angeforderten Bestellungen.
  2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
    Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
  3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers:
    Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
  4. Speicherdauer:
    Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, vom Fotografen bis zu 1 Jahr aufbewahrt um die in Punkt 1 erwähnten Zwecke zu erfüllen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen, oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
  5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
    • Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt
      a) zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die RAW-Dateien selbst – zu erhalten (Art. 15 DS-GVO)
      b) die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen (Art. 16-18 DS-GVO)
      c) vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken (Art. 18 DS-GVO)
      d) unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen (Art. 21 DS-GVO)
      e) Datenübertragbarkeit zu verlangen (Art. 20 DSGVO)
      f) Auskunft über die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu erhalten (Art. 15 DSGVO) und
      g) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben (Art. 77 DSGVO)
  6. Kontaktdaten des Verantwortlichen:
    Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an Susan Schaper, mail@susan-schaper-fotografie.de, wenden.
X. Allgemeines
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

 

Stand: 28.01.2021